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Kostenaufklärung

 

Heilpraktiker für Psychotherapie (HPG) haben Ihnen gegenüber  eine Aufklärungspflicht - unter anderem über die Kosten für die psychotherapeutischen Leistungen. 

Alle Heilpraktiker für Psychotherapie nehmen grundsätzlich nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb
in der Regel auch keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse.
Über etwaige Ausnahmen, wie z.B. freiwillige Satzungsleistungen, informieren Sie sich bitte
vor Aufnahme der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse . 


Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Therapie bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie (HPG), wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass eine gewisse Anzahl kassenzugelassener Psychologischer Psychotherapeuten kontaktiert wurde, aber kein Therapieplatz nach zumutbarer Wartezeit zu bekommen ist. Bezüglich dieser Möglichkeit erkundigen Sie sich bitte vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse.

Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung können einen anteiligen oder vollständigen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Klären Sie dieses bitte unbedingt vor Beginn der Therapie mit Ihrer Krankenkasse. Das Erstattungsverfahren mit Ihrer Privatkrankenversicherung führen Sie eigenverantwortlich durch. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Die Differenz zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker und dem mit mir vertraglich vereinbarten Honorar sind von Ihnen zu tragen. Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch des Therapeuten ist vom Klienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen. 
 

  • Kosten für Einzeltherapie            80,- €     bei   50 min. 


  • Kosten für Einzeltherapie          130,- €     bei   90 min. 


  • Kosten für Paartherapie            160,- €     bei   90 min.


  • Kosten für Paartherapie            210,- €     bei 120 min. 


 

Die Kosten für die Paartherapie liegen bei gleicher Dauer wie die 90 min. Einzeltherapie aufgrund des erhöhten Dokumentationsaufwandes höher. Für bestimmte Interventionen kann die Verlängerung eines Paartherapietermins sinnvoll sein. 

Die Dauer eines Termins richtet sich grundsätzlich nach Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen. 

 

Ausfallhonorar 

Bei nicht in Anspruch genommenen Behandlungsterminen, behalte ich mir vor, ein Ausfallhonorar in Hohe von 100 % der vertraglich vereinbarten Gesamtgebühr zu berechnen. Diese Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn Sie  mindestens 24  Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen. Die Wochenenden und Feiertage sind hiervon ausgenommen, d.h., dass beispielsweise ein Termin am Montag um 10.00 Uhr bereits am Freitag der vorherigen Woche bis um 10.00 Uhr abgesagt werden muss. 

Sollte ich meinerseits verhindert sein, trage ich das Risiko für den Verdienstausfall selbst. 

 

Behandlungskosten als „außergewöhnliche Belastungen“ 

 

Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie können steuerrechtlich zu berücksichtigende außergewöhnliche Belastungen sein. Der Weg dahin ist jedoch nicht ganz einfach und muss im Grunde schon vor Beginn der Behandlung beschritten werden. 


Erkundigen Sie sich bitte bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt nach den Voraussetzungen, die Behandlung als „außergewöhnliche Belastung“ anerkennen zu lassen.

Heidi Meimeth-Löwe
Heilpraktikerin für Psychotherapie (HPG)

Prenzlerweg 18
49080 Osnabrück
Tel. 0176 - 60876847

Telefonische Sprechzeit zur Terminvereinbarung
wochentags von
8.15 - 8.30 Uhr und 
12.15 - 12.30 Uhr